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Storno- und Rückerstattungsrichtlinie

1. Für wen diese Richtlinie gilt

Die Angebote von TRH richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Ein gesetzliches Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge nach §§ 355, 312g BGB besteht daher nicht — dieses steht nur Verbrauchern zu. Die nachfolgenden Regelungen sind eine freiwillige, vertragliche Zusage von TRH.

Sollte im Einzelfall dennoch ein Vertrag mit einem Verbraucher zustande kommen, gehen dessen zwingende gesetzliche Rechte — insbesondere das vierzehntägige Widerrufsrecht — dieser Richtlinie in vollem Umfang vor.

2. Kostenloses Erstgespräch und Demo-Termin

Die Prozess-Analyse und der Demo-Termin sind unentgeltlich. Es entsteht keine Zahlungsverpflichtung, und damit gibt es auch nichts zu erstatten.

Termine können jederzeit formlos abgesagt oder verschoben werden — per E-Mail an hausotter@trh-ai.de. Eine Absagegebühr fällt nicht an. Wir freuen uns über eine Absage bis 24 Stunden vor dem Termin, damit die Zeit anderweitig vergeben werden kann; eine Pflicht dazu besteht nicht.

3. Festpreisprojekte (Pilot-Workflow)

(1) Der Kunde kann einen beauftragten Pilot-Workflow jederzeit in Textform stornieren. Wird ein Werk geschuldet, folgt dieses Recht bereits aus § 648 BGB.

(2) Für die Abrechnung gilt gestaffelt nach dem Zeitpunkt des Storno-Eingangs:

(3) Die genannten Prozentsätze sind pauschalierter Ersatz für entgangene, nicht anderweitig belegbare Kapazität. Dem Kunden bleibt in jedem Fall der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. In diesem Fall schuldet er nur den nachgewiesenen geringeren Betrag.

(4) Bereits an den Kunden übergebene und von ihm nutzbare Arbeitsergebnisse werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet und nicht erstattet.

(5) Storniert TRH ein Projekt aus Gründen, die der Kunde nicht zu vertreten hat, werden alle bereits gezahlten Beträge für noch nicht erbrachte Leistungen vollständig erstattet.

4. Laufende Betreuung (monatliche Leistungen)

(1) Laufende Betreuungsleistungen sind nach § 7 Abs. 1 der AGB mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende kündbar.

(2) Der bereits begonnene und im Voraus bezahlte Abrechnungsmonat wird nicht anteilig erstattet, da die Leistung — Bereitschaft, Überwachung und Verfügbarkeit — für diesen Zeitraum vorgehalten wird. Ab dem auf die Kündigung folgenden Monat entfällt jede weitere Zahlungspflicht.

(3) Wurde für mehrere Monate im Voraus gezahlt, werden alle vollständig ungenutzten Monate nach Wirksamwerden der Kündigung erstattet.

(4) Konnte TRH eine vereinbarte Betreuungsleistung aus von TRH zu vertretenden Gründen über einen zusammenhängenden Zeitraum von mehr als sieben Tagen nicht erbringen, wird die Vergütung für diesen Zeitraum anteilig erstattet.

5. Mängel und gesetzliche Rechte

Diese Richtlinie schränkt die gesetzlichen Mängelrechte des Kunden nicht ein. Ist eine Leistung mangelhaft, hat der Kunde zunächst Anspruch auf Nacherfüllung. Schlägt diese fehl, wird sie verweigert oder ist sie unzumutbar, stehen ihm die gesetzlichen Rechte auf Minderung, Rücktritt und Schadensersatz nach Maßgabe von § 9 der AGB zu. Im Fall eines Rücktritts wird die bereits gezahlte Vergütung für den betroffenen Leistungsteil vollständig erstattet.

6. Fehlerhafte oder doppelte Zahlungen

Versehentlich doppelt gezahlte Beträge, Überzahlungen und Beträge aus fehlerhaften Rechnungen werden nach Feststellung unverzüglich und ungekürzt erstattet. Eine Bearbeitungsgebühr wird dafür nicht erhoben.

7. Ablauf einer Erstattung

8. Keine Erstattung ohne Rechtsgrund

Nicht erstattet werden Beträge für Leistungen, die vollständig und vertragsgemäß erbracht wurden, sowie Aufwände, die durch unrichtige oder unvollständige Angaben des Kunden oder durch verspätete Mitwirkung entstanden sind. Maßgeblich ist die Regelung in § 5 der AGB.

9. Fragen

Fragen zu dieser Richtlinie beantworten wir unter hausotter@trh-ai.de oder telefonisch unter +49 1520 4518472.