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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über Beratungs-, Konzeptions-, Entwicklungs- und Betreuungsleistungen im Bereich der Prozessautomatisierung mit KI-Agenten zwischen TRH — Thomas Radley Hausotter, c/o Online-Impressum 10955, Europaring 90, 53757 Sankt Augustin (nachfolgend „TRH“) und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“).

(2) Das Angebot von TRH richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB findet nicht statt.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, TRH stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Das gilt auch dann, wenn TRH in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Darstellungen auf dieser Website sind unverbindlich und stellen kein Angebot im Rechtssinne dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Anfrage.

(2) Das Absenden des Anfrageformulars ist eine unverbindliche Kontaktaufnahme. Es begründet weder einen Vertrag noch einen Anspruch auf einen Termin.

(3) Ein Vertrag kommt erst durch ein individuelles Angebot von TRH in Textform und dessen Annahme durch den Kunden in Textform zustande. Maßgeblich für Inhalt und Umfang der Leistung ist ausschließlich dieses Angebot; diese AGB gelten ergänzend.

(4) Das unter „Prozess-Analyse“ angebotene Erstgespräch ist unentgeltlich und für beide Seiten unverbindlich. Es begründet keine Beratungspflicht und keine Haftung für die dabei geäußerten ersten Einschätzungen.

§ 3 Leistungsgegenstand

(1) TRH erbringt individuelle Dienstleistungen. Gegenstand ist nicht die Überlassung einer Standardsoftware und nicht die Einräumung einer Lizenz an einem fertigen Produkt, sondern die auf den Kunden zugeschnittene Konzeption, Einrichtung und Anbindung automatisierter Abläufe.

(2) Der konkrete Leistungsumfang, die Termine und die zu erreichenden Ergebnisse ergeben sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot. Angaben auf dieser Website beschreiben mögliche Einsatzbereiche und begründen keine Beschaffenheitsvereinbarung und keine Garantie.

(3) Soweit im Angebot nicht ausdrücklich ein Werk mit abnahmefähigem Erfolg vereinbart ist, schuldet TRH ein Tätigwerden nach den Regeln des Dienstvertrags (§§ 611 ff. BGB) und keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Ein bestimmtes Maß an Zeitersparnis, Kostenreduktion, Durchsatz oder Fehlerfreiheit wird nicht geschuldet.

(4) TRH ist berechtigt, zur Leistungserbringung Subunternehmer und Dienste Dritter einzusetzen, insbesondere Anbieter von KI-Modellen, Hosting- und Integrationsdiensten. Die Verantwortung für die vertragsgemäße Leistung gegenüber dem Kunden bleibt bei TRH.

§ 4 Besondere Hinweise zu KI-gestützten Leistungen

(1) Die von TRH eingerichteten Systeme nutzen KI-Modelle, die Ergebnisse auf statistischer Grundlage erzeugen. Solche Systeme können auch bei sorgfältiger Einrichtung fehlerhafte, unvollständige oder erfundene Ergebnisse liefern. Dieses Verhalten ist der Technologie immanent und stellt für sich genommen keinen Mangel dar.

(2) TRH sichert nicht zu, dass die Ausgaben eines KI-Agenten inhaltlich richtig, vollständig, aktuell, reproduzierbar oder frei von Rechten Dritter sind.

(3) Der Kunde bleibt für die Verwendung der Ergebnisse verantwortlich. Er hat vor einer produktiven Nutzung eigenverantwortlich zu prüfen, ob und in welchem Umfang eine menschliche Kontrolle erforderlich ist, und diese Kontrollpunkte festzulegen. TRH weist ausdrücklich darauf hin, dass Automatisierungen ohne menschliche Freigabe insbesondere bei Zahlungsvorgängen, rechtsverbindlichen Erklärungen und Außenkommunikation nicht ohne Weiteres eingesetzt werden sollten.

(4) Die Leistungen von TRH stellen keine Rechts-, Steuer-, Buchhaltungs- oder medizinische Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

(5) Soweit die Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) Anwendung findet, stimmen die Parteien die Rollenverteilung als Anbieter beziehungsweise Betreiber im jeweiligen Angebot ab. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die ihn als Betreiber treffenden Pflichten zu erfüllen, insbesondere die Sicherstellung ausreichender KI-Kompetenz der eingesetzten Personen (Art. 4 KI-VO), die Erfüllung von Transparenzpflichten gegenüber betroffenen Personen (Art. 50 KI-VO) sowie die Prüfung, ob im konkreten Einsatzbereich — etwa bei Personalauswahl, Bonitätsbewertung oder Zugang zu wesentlichen Dienstleistungen — ein Hochrisiko-Anwendungsfall vorliegt. Der Kunde informiert TRH unaufgefordert, wenn ein solcher Einsatz beabsichtigt ist.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt TRH rechtzeitig, vollständig und unentgeltlich alles zur Verfügung, was für die Leistungserbringung erforderlich ist. Dazu gehören insbesondere Zugänge zu den anzubindenden Systemen, Testdaten, fachliche Auskünfte sowie ein benannter Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis.

(2) Der Kunde stellt sicher, dass er berechtigt ist, TRH die Zugänge und Daten zur Verfügung zu stellen, und dass keine Rechte Dritter entgegenstehen. Für die Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten Daten und Inhalte ist der Kunde verantwortlich.

(3) Der Kunde sichert seine Datenbestände vor Beginn der Arbeiten in dem Umfang, der dem Risiko eines Datenverlusts angemessen ist, und hält diese Sicherung während der Arbeiten aktuell.

(4) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, verschieben sich vereinbarte Termine angemessen. Mehraufwand, der TRH hierdurch entsteht, wird nach dem vereinbarten Stundensatz vergütet.

§ 6 Vergütung und Zahlung

(1) Es gelten die im Angebot genannten Preise. Alle Preise verstehen sich in Euro.

(2) TRH ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG. Umsatzsteuer wird daher nicht berechnet und in Rechnungen nicht ausgewiesen. Entfällt die Kleinunternehmerregelung künftig, wird die gesetzliche Umsatzsteuer für ab diesem Zeitpunkt erbrachte Leistungen zusätzlich berechnet.

(3) Bei Festpreisprojekten wird eine Anzahlung von 30 % der vereinbarten Vergütung mit Vertragsschluss fällig. Der Restbetrag wird mit Bereitstellung des vereinbarten Ergebnisses fällig.

(4) Laufende Betreuungsleistungen werden monatlich im Voraus abgerechnet.

(5) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Rechnungen werden in Textform per E-Mail übermittelt; der Kunde stimmt dem zu.

(6) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Regelungen. TRH ist nach erfolgloser Mahnung und angemessener Nachfristsetzung berechtigt, die weitere Leistung bis zum Ausgleich zurückzuhalten.

(7) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

§ 7 Laufzeit, Kündigung und Storno

(1) Verträge über laufende Betreuung werden auf unbestimmte Zeit geschlossen und können von beiden Seiten mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende in Textform gekündigt werden.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt.

(3) Für die Absage vereinbarter Termine sowie für die Stornierung beauftragter Projekte gilt ergänzend die Storno- und Rückerstattungsrichtlinie, die Bestandteil dieser AGB ist.

(4) Nach Beendigung des Vertrags übergibt TRH dem Kunden auf Anforderung die im Rahmen des Vertrags erstellten Konfigurationen und Dokumentationen in einem gängigen Format und löscht anschließend die Zugangsdaten des Kunden.

§ 8 Nutzungsrechte, Vertraulichkeit und Referenzen

(1) An den speziell für den Kunden erstellten Arbeitsergebnissen — insbesondere Konfigurationen, Prompts, Ablaufbeschreibungen und Dokumentationen — erhält der Kunde mit vollständiger Bezahlung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die eigenen Geschäftszwecke einschließlich des Rechts zur Bearbeitung.

(2) An vorbestehenden Bausteinen, Werkzeugen, Bibliotheken und dem allgemeinen Know-how von TRH verbleiben sämtliche Rechte bei TRH. Der Kunde erhält daran ein einfaches Nutzungsrecht, soweit dies zur vertragsgemäßen Nutzung des Arbeitsergebnisses erforderlich ist.

(3) Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen, nicht offenkundigen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und nutzen sie nur für Zwecke dieses Vertrags. Diese Pflicht gilt für die Dauer von drei Jahren nach Vertragsende fort.

(4) TRH benennt den Kunden nur dann als Referenz oder verwendet dessen Kennzeichen, wenn der Kunde dem vorher in Textform zugestimmt hat. Eine erteilte Zustimmung kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden.

§ 9 Gewährleistung und Haftung

(1) Soweit ein Werkvertrag vorliegt, gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Der Kunde zeigt offensichtliche Mängel unverzüglich nach Feststellung in Textform an.

(2) TRH haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(3) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet TRH nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die für den betroffenen Auftrag vereinbarte Vergütung.

(4) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Insbesondere haftet TRH bei einfacher Fahrlässigkeit nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und mittelbare Schäden.

(5) Für den Verlust von Daten haftet TRH nur in Höhe des Aufwands, der zu ihrer Wiederherstellung aus ordnungsgemäß gesicherten Datenbeständen erforderlich gewesen wäre. Die Pflicht des Kunden zur Datensicherung nach § 5 Abs. 3 bleibt unberührt.

(6) TRH haftet nicht für Störungen, Änderungen oder die Einstellung von Diensten Dritter, insbesondere von Schnittstellen und KI-Modellen fremder Anbieter, sowie nicht für Ergebnisse, die auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Kunden beruhen.

(7) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von TRH.

§ 10 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Beide Parteien beachten die jeweils für sie geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.

(2) Verarbeitet TRH im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, schließen die Parteien vor Beginn dieser Verarbeitung einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Der Kunde bleibt insoweit Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO.

(3) Der Kunde stellt sicher, dass für die Verarbeitung der von ihm bereitgestellten Daten eine Rechtsgrundlage besteht und dass betroffene Personen, soweit erforderlich, informiert wurden.

(4) Für die Verarbeitung im Zusammenhang mit dieser Website gilt die Datenschutzerklärung.

§ 11 Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt, die TRH die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen zur Verschiebung der Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Dauert die Behinderung länger als zwei Monate an, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Als höhere Gewalt gelten unter anderem großflächige Ausfälle der Strom- oder Telekommunikationsinfrastruktur, hoheitliche Maßnahmen und Arbeitskämpfe, an denen TRH nicht beteiligt ist.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(3) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Dresden. TRH bleibt berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

(4) Erfüllungsort ist der Sitz von TRH.

(5) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.